Verwaltungsgeschichte

Politische Zugehörigkeit

Die politische Zugehörigkeit lässt sich heute teilweise sehr schwer bestimmen und ist nur unter Berücksichtigung der frühmittelalterlichen Verhältnisse zu erklären. Es wird angenommen, dass Wincheringen zum Betgau gehörte. Nach Auflösung der Gauverfassung wird Wincheringen als selbständige Herrschaft mit Hochgerichtsbezirk im Herzogtum Luxemburg genannt. Bilzingen und Söst gehörten zum Kurstaat Trier. Bei der im Jahre 1553 durchgeführten Teilung des Deutschen Reiches durch Karl V. gelangte Luxemburg, das zu den damaligen Niederlanden gehörte, unter spanische Herrschaft. Nach dem spanischen Erbfolgekrieg (1702-1714) fiel es an Österreich. Dieser Zustand endete abrupt mit dem Einzug der französischen Revolutionstruppen 1792. Die jahrhundertelange Zugehörigkeit zum Großherzogtum Luxemburg hatte ein Ende gefunden. Mit dem 1795 neugegründeten Departement der Wälder wurde Wincheringen dem französischen Staate angegliedert. Wincheringen gehörte zum Canton Grevenmacher. Bilzingen und Söst kamen zum Saardepartement. Sie gehörten zum Canton Saarburg.

Als die alliierten Truppen 1814 in das Rheinland einrückten, war damit das Ende der französischen Herrschaft gekommen. Durch den Wiener Kongress wurde dem Königreich Preußen der Kurstaat Trier und ehemalige luxemburgische Gebiete auf dem rechten Moselufer zugeteilt. Dazu gehörte auch die ehemalige Herrschaft Wincheringen.

Die gemeindliche Verwaltung

Die ersten Anfäge einer Verwaltung finden wir in einem Weistum aus dem 12. Jahrhundert. Dort werden den 15 Diensthufenbesitzern Arbeiten als Frondienste für die Nutzung der Gemeindeweiden und Gemeindewasserläufe auferlegt. Es handelte sich hier um Frondienste, wie sie noch Anfang der sechziger Jahre von den Gemeindenutzungsberechtigten gefordert wurden. In einem Weistum vom 6. September 1741 erzählt der Zeuge Niclas Adolph etwas über die Wahl des Zenders oder Bürgermeisters. Der Zender hatte verschiedenartige Aufgaben wahrzunehmen. Er musste die kurfürstlichen Verordnungen bekanntgeben und durchsetzen, Abgaben einsammeln, Frondienste verteilen und er war zuständig für die Verpachtung des Gemeindelandes. Die wirklichen Herren in Wincheringen waren jedoch zu dieser Zeit die Stiftsherren und Vögte.
Mit der Besetzung des linken Rheinufers 1797 durch Frankreich wurden die Gebiete links des Rheins als Teil des französischen Staatsgebietes angesehen. Alle Herrschaften links des Rheins verschwanden. Mit dem Adel verlor auch die Geistlichkeit ihre Rechte und Einkünfte, insbesondere wurden die gutsherrlichen Rechte der Gerichtsbarkeit, der Polizei, der Jagd des Zehnten und der Fronde aufgehoben. Die Güter der Erzbischöfe, des Klerus und des Adels wurden verstaatlicht. Soweit die Bauern noch Leibeigene waren, wurden sie nunmehr frei. Die bisherigen politischen Bindungen zwischen den Einwohnern und ihren Landsherren, aber auch zu Gerichten und Zünften fanden ihr Ende, da nun alle gleiche Bürger vor dem gleichen Gesetz und Recht unter einheitlicher französischer Verwaltung wurden.

Auf der Gemeindeebene wurden Gemeinderäte gebildet, die in Gemeinden ber 5000 Einwohnern von der Cantonversammlung aus den 100 Höchstbesteuerten gewählt wurden. In kleinen Gemeinden wurden sie dagegen vom Präfekten nach eigenem Ermessen ernannt. Dieses französische Verwaltungssystem bestand nahezu unverändert bis 1814 und war in seiner gründlich durchorganisierten Struktur und zentralistischen Ausrichtung besonders verwaltungseffektiv. Mit dem Code Civil unter Napoleon wurde eine einheitliche Rechtssprechung eingeführt, die nicht nur alle Bürger vor dem Gesetz gleichstellte, sondern auch die öffentliche Verhandlung vorsah. Bürgerliche Gleichheit und Freiheit des Gewerbes und Grundbesitzes wurden ihm zuteil, eine vollständige soziale Unabhängigkeit.

Besonderen Vorteil genoss der Bauer und Landmann. Der ehemalige adlige und kirchliche Besitz wurde ihm angeboten. Er konnte ein Stück Land um das andere erwerben. Hierdurch konnte er seinen Besitz erweitern und seine Lebensgrundlage verbessern. Außerdem war er von allen Lasten des Zehnten frei.

Beim Aufbau der neuen Verwaltung in den Rheinlanden ließ sich der preußische Staat viel Zeit. Das vorgefundene französische Verwaltungssystem wurde weder radikal beiseite geschoben noch die Verwaltungsstruktur der preußischen Kernlande ohne Rücksicht auf die historisch bedingten Verhältnisse auf das Rheinland übertragen. Durch Königlich- Preußische Verordnung vom 30.April 1815 wurde der Kreis Saarburg ins Leben gerufen. In diesem Kreis wurden 11 Bürgermeistereien gebildet. Wincheringen kam zur Bürgermeisterei Nittel.

Bilzingen und Söst kamen zur Bürgermeisterei Saarburg-Land, der sie bis zur Verwaltungsreform im Jahre 1970 angehörten.

Die Gemeindeverwaltungsreform im Jahre 1974 brachte eine grundlegende Veränderung. Nach 57 des Landesgesetzes der Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 14.02. 1969 können Kleinstgemeinden gegen ihren Willen durch Rechtsverordnung im Benehmen des Landtages aufgelöst werden. Die bisher von den Gemeinden wahrgenommenen Aufgaben wie Brandschutz, Abwasserbeseitigung, Wasserversorgung, Aufstellen des Flächennutzungsplanes werden künftig auf die Verbandsgemeinde übertragen.

Auf Grund dieses Gesetzes beschloss der Gemeinderat Söst in der Freiwilligkeitsphase am 03.10.1973, dass sich die Gemeinde Söst zum Zeitpunkt der Kommunalwahl 1974 mit den brigen Gemeinden des Raumes Wincheringen zu einer selbständigen politischen Gemeinde Wincheringen zusammenschließe. Der Gemeinderat Bilzingen fasste diesen Beschluss am 19.11.1973. Somit entstand aus den ehemals selbstädigen Gemeinden Bilzingen, Söst und Wincheringen nach der Kommunalwahl im März 1974 die Ortsgemeinde Wincheringen mit den Ortsteilen Bilzingen, Söst und Wincheringen.